Günther Lippler

Ärztliche Praxis für Spirituell Erweiterte Psychiatrie und Psychotherapie, Homöopathie und Naturheilverfahren

Kassenpatienten

Bei Kassenpatienten ist zu Beginn jeden Quartals die elektronische Gesundheitskarte erforderlich. Psychotherapie wird gemeinsam von Patient und Therapeut bei der Krankenkasse beantragt und muss genehmigt werden.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen

Ist bei den Privatversicherungen unterschiedlich geregelt, entweder wie bei den gesetzlichen Krankenkassen mit Antrag und Genehmigung oder es steht ein Kontingent pro Jahr zur Verfügung, das bei der Versicherung erfragt werden kann. Die Beihilfe von Beamten verlangt Antrag auf ihrem Formular.

Selbstzahler

Für Selbstzahler ergibt sich der nicht zu unterschätzende Vorteil, dass eine Therapie eine private Angelegenheit bleibt. Ihre psychotherapeutische Behandlung wird im Gegensatz zur krankenkassenfinanzierten Therapie nicht aktenkundig. Das kann beispielsweise für den späteren Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder für die Anstellung im Öffentlichen Dienst relevant sein und es spart den bürokratischen Aufwand für Sie.